Pflichten des Betreibers

Gesetzliche Prüf- und Überwachungsvorschriften sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit bei der Heizöllagerung. Dabei haben Sie als Besitzer einer Ölheizung grundsätzlich die Verantwortung für den technisch einwandfreien Zustand und die ordnungsgemäße Funktion Ihres Heizöltanks. Daraus ergeben sich die folgenden wesentlichen Betreiberpflichten (Betreiber einer Heizöllageranlage ist derjenige, in dessen Eigentum oder Besitz sich die Anlage befindet. Die Betreiberpflichten können auch auf andere Personen, wie zum Beispiel Mieter übertragen werden.) 

Meldepflicht

Oberirdische Heizöllageranlagen ab einem Lagervolumen von mehr als 1.000 Liter sowie alle Erdtanks sind vor Einbau des Tanks von Ihnen der Wasserbehörde Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt anzuzeigen, d.h. anzumelden. Dort können Sie auch erfahren, ob der Lagerort in einem Wasserschutzgebiet liegt. Ab einem Lagervolumen von mehr als 5.000 Liter ist darüber hinaus eine Baugenehmigung erforderlich. Formulare und Merkblätter erhalten Sie bei Ihrer Wasserbehörde.

Fachbetriebspflicht

Für das Aufstellen und Einbauen von Heizöllageranlagen mit einem Gesamtlagerinhalt von mehr als10.000 Liter besteht Fachbetriebspflicht, das heißt es dürfen nur solche Heizungsbaubetriebe beauftragt werden, die sich als Fachbetrieb nach §19 l Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ausweisen können. 

Sachverständigenprüfung

Alle oberirdischen Anlagen mit mehrals 1.000 Liter Rauminhalt sowie alle unterirdischen Anlagen und Anlagenteile müssen vor der Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung durch einen Sachverständigen nach § 22 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung-VAwS) geprüft werden. Bestimmte Heizöllageranlagen sind entsprechend der Tabelle auch wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. 

(Auszug aus der Broschüre "Der sichere Heizöltank". Weitere Hintergrundinfo finden Sie in der Broschüre, die Sie als PDF herunterladen können.)

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